Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist aufgrund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung. Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist nicht systemrelevant und nimmt im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlage- und Abschlussvermittlung bzw. der Anlagenberatung keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen. Die Vergütungssysteme der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG sind angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Der Geschäftsleiter wie auch die übrigen Mitarbeiter der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG erhalten eine feste Vergütung. Zudem entscheidet der Vorstand jährlich für die Mitarbeiter bzw. der Aufsichtsrat für die Geschäftsleitung, ob eine freiwillige Tantieme gewährt wird. Diese ist wiederum abhängig vom Geschäftserfolg der Gesellschaft insgesamt und stellt keine Verpflichtung für die Folgejahre dar. Im Falle einer Tantiemezahlung würden die Mittel – zwecks Vermeidung gegenläufiger Interessen mit unseren Kunden – über mehrere Jahre gestreckt ausgezahlt. Die feste Vergütung inkl. sozialer Abgaben und Altersvorsorge aller Mitarbeiter betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 159.444,17 €
Insgesamt sind unsere Vergütungssysteme so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von freiwilligen Tantiemen entstehen lassen. Anders als bei Banken und Kreditinstituten basiert unsere freiwillige Tantiemezahlung auf dem Grundgedanken der langfristigen Vermögensmehrung, Ausbau des verwalteten Volumens und richtet sich am Erfolg unserer Kunden aus.
In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 des Kreditwesengesetzes sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung der Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur des Unternehmens Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würde.